Erste-Hilfe-für Betriebe

In den gewerblichen Betrieben in Deutschland ereignen sich in jeder Minute zwei meldepflichtige Arbeitsunfälle. Dabei kommt es nicht selten zu schweren Verletzungen.

Ob, wie schnell und wie gekonnt nach einem Unfall Erste Hilfe geleistet wird, hatentscheidenden Einfluss auf Schwere und Dauer von Unfallfolgen. Sache desUnternehmers ist es, die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Beschäftigte nach einem Unfall angemessen versorgt werden.

Bestellung von Ersthelfern

Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften (BGV A5) regeln, dass in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer anwesend sein muss (bei größeren Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten). Die entsprechende Aus- und Fortbildung erfolgt im Rahmen des Erste Hilfe-Grundkurses und regelmäßiger Trainings.

Ausbildung von Betriebssanitätern

Im Gegensatz zu den Ersthelfern, die sich als mitarbeitende Kollegen bereits vor Ort aufhalten und somit für Erste-Hilfe-Leistungen unmittelbar zur Verfügung stehen, wird der Betriebssanitäter an den Unfallort gerufen.

Ein Betriebssanitäter ist in Betrieben mit mehr als 1.500 Beschäftigten sowie bereits bei geringeren Beschäftigungszahlen erforderlich, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälleden Einsatz von Sanitätern erfordern. Er wird neben der Anwendung grundlegender Maßnahmen der Ersten Hilfe auch für den Einsatz und die Verwendung von Geräten (z. B. Beatmungsbeutel, Frühdefilibration) qualifiziert. Wir sorgen mit regelmäßigen Fortbildungsangeboten für einen gleichbleibend hohen Kenntnisstand.

Fortbildungsdauer:  nach themenspezifischer Festlegung

Info-Flyer zum Download

Kurs

05.06.2023
Ort