BetreuungsassistentIn gemäß §53 b SGB XI

BetreuungsassistentIn gemäß §53 b SGB XI
Ausbildung zum Betreuungsassistenten gem. den Richtlinien zur Betreuungskraft
nach §53b SGB XI (geänderte Fassung vom 23.11.2016)
Seit der Pflegereform 2008 können Menschen, die Freude am Umgang mit kranken, behinderten und alten Menschen haben und sich in diesem Bereich beruflich qualifizieren möchten, zum Betreuungsassistenten ausbilden lassen. Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, z.B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen. Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist, den erkrankten Menschen zu respektieren und seine Ressourcen zu erhalten.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Gute Deutsch-Kentnisse in Wort und Schrift
- Ein 40-stündiges Vorpraktikum in der Betreuung
Lehrgangsdauer:
- Bestehend aus den Modulen Basiskurs, Aufbaukurs, Betreuungspraktikum
- 175 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Praktikum über 80 Zeitstunden in der Betreuung im Pflegeheim oder einer Einrichtung der
- Tagespflege
Inhalte des theoretischen Unterrichts:
- Grundlagen im Umgang mit demeziell veränderten Menschen
- Demenzformen
- Validation
- Wahrnehmung und Beobachtung
- Nahrungsaufnahme
- Aktivitäten des Alltags
- Biografieorientierte Beschäftigung
- Erste Hilfe
Abschluss:
- Zertifikat
Einsatzmöglichkeiten:
- In einer stationären Altenpflegeeinrichtung
- In einer Tagespflegeeinrichtung
- Im sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst
Kosten:
- 1.015,- €; der Kurs ist zertifiziert nach AZAV, daher förderwürdig
Diözesangeschäftsstelle Osnabrück
montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr
Tel. 0541 95745–17
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Maria Pasker
Sekretariat Papenburg Telefonische Sprechzeiten: Mo.-Fr. 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr Und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Außer Mittwochnachmittag Persönlich nach telefonischer Absprache
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